Laut einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts genießen banale und alltägliche Handy-Logos keinen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Sie dürfen demnach kopiert und auf der eigenen Homepage zum Download angeboten werden.
Geklagt hatte ein Designer, der von ihm entworfene Logos auf einer fremden Website entdeckt hatte und vom Betreiber Löschung sowie Schadensersatz verlangte. Er war der Auffassung, dass es sich bei seinen Tierzeichnungen um Kunst handle und monierte insbesondere das Abkupfern seiner Darstellung "Hase auf Huhn", die in schwachen Umrissen einen Hasen zeigen sollte, der auf die Begattung durch ein Huhn wartete. In der Abbildung "Hase auf Huhn" mochte das OLG jedoch kein Kunstwerk sehen.
Geklagt hatte ein Designer, der von ihm entworfene Logos auf einer fremden Website entdeckt hatte und vom Betreiber Löschung sowie Schadensersatz verlangte. Er war der Auffassung, dass es sich bei seinen Tierzeichnungen um Kunst handle und monierte insbesondere das Abkupfern seiner Darstellung "Hase auf Huhn", die in schwachen Umrissen einen Hasen zeigen sollte, der auf die Begattung durch ein Huhn wartete. In der Abbildung "Hase auf Huhn" mochte das OLG jedoch kein Kunstwerk sehen.
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